Kurzinfo MPU
Die MPU (medizinisch psychologische Unersuchung) gibt der Fahrerlaubnisbehörde Auskunft über den körperlichen und geistigen Zustand des auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmers.
Eine Auflage wird also von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt.
Im Allgemeinen wird eine MPU in folgenden Fällen angeordnet:
- bei Fahrzeugführung mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 prom. (gilt auch für Fahrradfahrer)
- bei wiederholter Fahrzeugführung unter Alkoholeinfluss
- nach Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, bzw. Unfallflucht, oder bei Fahrten ohne Führerschein (Weiterfahrt nach Abnahme)
- bei Fahrzeugführung unter Drogenkonsum
- nach Erreichen von 8 Punkten in der Flensburger Kartei.